Stellungnahme des Bundeselternverbandes
Die Ausweitung der Unterrichtsverpflichtung, verstanden als Anwesenheitszeit des Lehrers an der Schule, also als reine Umschichtungsmaßnahme innerhalb des Tätigkeitsbereiches des einzelnen Lehrers, ist im Hinblick auf ein verbessertes Angebot der Schule zu begrüßen.
Diese Maßnahme darf jedoch nicht zu einer Reduzierung des vorhandenen Lehrerstandes führen.
Die Anwesenheitszeit der Lehrer an der Schule - also der Kontakt mit dem Schüler - ist aus Elternsicht kostbarer und fehlt mehr als die Nichtschulzeit oder anders gesagt, der Direktkontakt mit dem Schüler ist wichtiger als die Vor- und Nachbearbeitung.
Rückfragen:
Dr. Ulf Scheriau, 0676-7878975
BEV-Presseaussendung zu geplanten Lehrerdienstellenversammlungen [ 10.03.2009 ]
Appell zur Vernunft!
Mit Dienstellenversammlungen innerhalb der Unterrichtszeit erweist man dem Ruf der Lehrer in der Gesellschaft einen Bärendienst.
Arbeitskonflikte dürfen nicht am Rücken der Schüler und Eltern ausgetragen werden. Ich hoffe auf einen Machtverlust der Hardliner und eine Allianz der
Besonnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Ulf Scheriau
Vorsitzender des Bundesverbandes der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs
BMUKK-Mitteilung zur Dienststellenversammlung
BEV-Presseaussendung [ 17.03.2009 ]
Lösungsvorschläge Lehrergewerkschaft
Ein Lösungsvorschlag der Qualitätsminderung an der Schule in Kauf nimmt, kann so nicht ernst genommen werden und schadet dem Ruf des Lehrerstandes.
Von dienstfreigestellten Lehrergewerkschaftern würde ich mir endlich konstruktive Vorschläge in Richtung Qualitätsverbesserung an der Schule erwarten und hätte dabei auch größtes Verständnis, wenn derartige Vorschläge mit einem dadurch benötigten erhöhten Ressourceneinsatz-mehr Personal an der Schule- untermauert würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Ulf Scheriau
Vorsitzender des Bundesverbandes der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs
BEV-Presseaussendung [ 20.03.2009 ]
Leserbrief: Eltern als Wegbereiter für eine Allianz der Besonnenen
In der Zukunft geht es mir bei den derzeit geführten aktuellen Schuldiskussionen um eine Allianz der Besonnenen,
Die derzeitige Situation der Polarisierung zwischen Standesvertretung der Lehrer und dem Ministerium schätze ich so ein, dass diese Situation durch einen damit verbundenen Bereinigungsprozess - Machtverlust der Hardliner - erst den Freiraum schaffen wird , der unbedingt notwendig sein wird , um eine Allianz der Besonnen zuzulassen.
In der derzeitigen Situation geht es mir darum,
Dr. Ulf Scheriau
Vorsitzender des Bundesverbandes der Elternvereinigungen an mittleren und höheren Schulen Österreichs
Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind Schulen verpflichtet ein standortbezogenes Förderkonzept zu entwickeln, dieses laufend zu evaluieren und jährlich zu adaptieren.
Das unbefristet geltende Rundschreiben des bmukk 11/2005 enthält ganz klare Hinweise welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um einerseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotentiale aller Schülerinnen und Schüler zu fördern und andererseits negative Beurteilungen möglichst zu verhindern.
„Wir machen insbesondere der Schulaufsicht den Vorwurf ihrer expliziten Aufgabe, nämlich die Umsetzung der Konzepte zu prüfen und erforderlichenfalls schulübergreifende Maßnahmen einzuleiten, nicht nachgekommen zu sein“, sagt Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender der Elternvereinigungen. Eine Blitzumfrage unter Elternvertretern hat gezeigt, dass dieses Konzept unter den Schulpartnern kaum bekannt ist.
„In dem Rundschreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Konzept den Schulpartnern bekannt zu geben ist, um Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten Grundlagen für Entscheidungen zu geben. Dieses Förderkonzept ist ein wesentlicher Teil eines Qualitätsprozesses am Standort“, so Scheriau weiter. Da dieses Konzept offensichtlich kaum existiert muss man von einem Scheitern der Qualitätsverbesserung bei den schulischen Fördermaßnahmen ausgehen.
Dies wird indirekt auch vom Ministerium bestätigt. Die Dokumentationen von Beispielen gelungener Umsetzungen von standortbezogenen Förderkonzepten, die die Schulaufsicht(en) dem BMUKK zur Verfügung stellen sollten, damit sie andere Schulen zugänglich gemacht werden können, gibt es nicht.
Rückfragen:
Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender, M. 0676-7878975
Der Bundesverband der Elternvereinigungen begrüßt die Einführung einer Zentralmatura.
Es handelt sich damit um eine Hauptforderung der Elternvertretung.
Die Inhomogenität des Österreichischen Schulsystems wird derzeit spürbar wahrgenommen und mit der Zentralmatura eingedämmt.
Die Vermittlung eines gefestigten später einsetzbaren Langzeitwissens wird wahrscheinlicher.
Die Vergleichbarkeit der Leistung wird messbarer und die Aussagekraft der Note verstärkt.
Eine zentrale zeitgleiche Prüfung erhöht die Transparenz und Objektivität und hat sich auch in anderen Ländern bereits bewährt.
Rückfragen:
Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender, M 0676-7878975
Dr.Ulf Scheriau -Bundesvorsitzender für den mittleren u. höheren Schulbereich nimmt Stellung.
Nicht Eltern bestimmen, sondern Eltern werden gezwungen aus dem vorhandenen Angebot wählen zu müssen. Sie werden gezwungen, Kompromisse auf Kosten der Kinder einzugehen. Es sind Tendenzen erkennbar, dass sich die Schullaufbahn zu einer Privatangelegenheit der einzelnen Familien entwickelt, weil die Schulverwaltung auf den extremen Handlungsbedarf in ihren eigenen Reihen nicht reagiert. Immer mehr Familien müssen Mängel des Schulsystems durch Nachhilfestunden ausgleichen.
Statt in bessere Schulen zu investieren, überlässt der Staat das Kompensieren von Mängeln dem Elternhaus und bewirkt damit eine Beschleunigung von sozialen Unterschieden (wer kann sich die Unterstützung seiner Kinder noch leisten?)
Verschärft wird die Situation zudem noch insbesondere dadurch, dass unser Schulsystem ein träges System ist, das von einem überzogenen ministeriellen Verwaltungsapparat gesteuert wird. Ein Apparat, der sich selbst lahm legt, der ohne Einschränkungen in Bereiche investiert (siehe ständig expandierende Expertenrunden), die den Apparat noch schwerfälliger machen auf Kosten der Flexibilität und Qualität, dadurch enorme Ressourcen bindet und nicht die Kraft findet, sich vor Ort an den Schulen zu verbessern.
Man kann sich seitens der Schulverwaltung nicht ständig dringend benötigter Reformschritte entziehen und vom Elternhaus die dadurch verursachten notwendigen Ersatzleistungen in Form von Eigenleistungen und Nachhilfestunden fordern und aufgrund des fehlenden Angebotes dann dem Elternhaus vorwerfen, dass die Kinder in die falsche Schule geschickt werden.
Geboten wäre, sich diesbezüglich dem finnischen System anzunähern, dort sind nahezu alle Ressourcen, die mit Schule zu tun haben, vor Ort an der Schule konzentriert.
In diesem Zusammenhang fehlen:
Rückfragen richten Sie bitte an:
Bundesvorsitzender: Dr. Ulf Scheriau 0676-7878975 oder
Bundesgeschäftsführerin: Johannik Margit 0699-10131388
Zu den vorliegenden Entwürfen von Schulgesetzen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulzeitgesetz geändert werden, geben wir folgende Stellungnahmen ab:
Schulorganisationsgesetz (Download pdf-Dokument, 88 KB)
Schulunterrichtsgesetz (Download pdf-Dokument, 20 KB)
Schulzeitgesetz (Download pdf-Doku, 18 KB)
Schulzeitgesetz_Änderungen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Bundesvorsitzenden Dr. Ulf Scheriau
Margit Johannik, Bundesgeschäftsführerin des BEV
Während immer mehr Kosten auf die Eltern abgewälzt werden und Elternvereine an den Schulen immer häufiger mit Finanzierungsanfragen bombardiert werden, schließt die Finanz ein weiteres Schlupfloch.
Bietet ein an der Schule beschäftigter Lehrer am Nachmittag während seiner Freizeit bestimmte Leistungen gegen Entlohnung der teilnehmenden Schüler an (zB. Sport- oder Musikunterricht), so handelt es sich um Arbeitslohn von dritter Seite und unterliegt der Lohnsteuerpflicht.
Gleiches gilt für die Bezahlung der „Native Speaker“, der der Mittagsbetreuung, der Begleitperson für den Schulschikurs, u.s.w….
Der Quersubventionierung der Lehrer über den Elternverein wird somit ein Riegel vorgeschoben.
Elternvereine, die bis dato Kosten für Lehrer und Begleitpersonen übernommen haben, sind gut beraten sich zu vergewissern ob sie nicht als Arbeitgeber auftreten und somit alle Pflichten eines Arbeitgebers wahrzunehmen haben:
Wusste der Arbeitgeber (Schule) von eventuellen Vereinbarungen zwischen dem Lehrer und dem Elternverein über zusätzlich erbrachte Leistung (darunter fällt auch Duldung), so hat er auch von diesem Arbeitslohn die Lohnsteuer einzubehalten.
Rückfragen:
Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender / Tel. 0676-7878975
Margit Johannik, Geschäftsführerin / Tel. 0699-10131388
Unterlagen: GZ. BMF-010222/0149-VI/7/2007
BUNDESVERBAND DER ELTERNVEREINIGUNGEN
AN DEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN IN ÖSTERREICH
Wenn Lehrer von ihrer rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen und eine Dienststellenversammlung abhalten, so stehen wir als Elternvertreter dem neutral gegenüber. Vielleicht ist das öffentliche Aufbegehren der Lehrerschaft ja wirklich eine Möglichkeit Bundesministerin Schmied zu einer demokratischen Vorgehensweise zu bewegen.
Wir setzen an dieser Stelle voraus, dass die Einhaltung aller Dienstvorschriften außer Streit steht:
Das BMUKK als Dienstgeber und somit Schulaufsichtsbehörde hat hier für die dienstrechtliche Gesetzmäßigkeit zu sorgen und einer eventueller Verfehlung nachzugehen.
Klar ist aber auch, dass sich Lehrer nicht aussuchen können in welchen Punkten Eltern von einem Mitspracherecht Gebrauch machen. Die Einbindung der Eltern ist ein Gebot der Stunde, weil sie es sind, die die Schwächen des Vormittags am Nachmittag ausgleichen müssen.
Eine Diskussion über eine „Neue Mittelschule“ kann ruhig geführt werden. Eine positive Veränderung hängt aber immer von den handelnden Personen ab. Reine Ablehnungspolitik ist genauso zu vermeiden wie inhaltsleere Ankündigungspolitik.
Die Eltern fordern umsetzbare und wirkungsvolle Konzepte.
Rückfragen:
Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender / Tel. 0676-7878975
Margit Johannik, Geschäftsführerin / Tel. 0699-10131388
BUNDESVERBAND DER ELTERNVEREINIGUNGEN
AN DEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN IN ÖSTERREICH
Will man an der Schule etwas bewegen, muss man bei den Lehrern ansetzen.
Die Aufnahmekriterien können nicht streng genug sein. Nur die Besten haben das Recht, unsere Kinder zu unterrichten.
Die kommende Generation auszubilden muss ein Privileg sein.
Nur wenn man das derzeitige starre System abschafft, kann man eine Änderung bewirken. Derzeit gibt es kaum eine Möglichkeit, schlechte Lehrer aus dem System zu eliminieren. Eltern müssen viel zu oft einen starken Ausgleich zu den vielen schwach handelnden Personen schaffen.
Wir wehren uns gegen die Einstellung, dass sich die Schule am Vormittag jede Schwäche erlauben kann, weil sie von den Eltern am Nachmittag kompensiert wird. Es ist Zeit, eine sinnvolle Bildungspartnerschaft umzusetzen. Wenn die Partnerschaft zwischen Ausbildnern und Elternhaus nicht gestärkt wird, wird es auch keine sinnvolle Schulentwicklung geben.
Die verstärkte Einbindung der Eltern in die Schulpartnerschaft ist ein Gebot der Stunde. Eltern tragen schließlich die volle Verantwortung für die positive Entwicklung ihrer Kinder. Als mündige Bürger fordern wir diese Bildungspartnerschaft, die über die aktuelle Schulpartnerschaft hinausgeht. Das Ziel ist, die ganzheitliche Bildung unserer Kinder als gemeinsame Aufgabe zu bewältigen.
Rückfragen an:
Dr. Ulf Scheriau / Bundesvorsitzender / 0676-7878975
Margit Johannik / Bundesgeschäftsführerin / 0699-10131388
Margit Johannik, Bundesgeschäftsführerin
Bundesverband der Elternvereinigungen an den mittleren und höheren Schulen in Österreich
1080 Wien, Strozzigasse 2 / ZI 422, ZVR. 437551089, Tel. 01-53120-3110, Fax. 01-53120-81-3110, Mobil: 0669-10131388, Email: office@bundeselternverband.at, www.bundeselternverband.at
Ausgegebenen Anlass halten wir ganz deutlich fest: Mitbestimmung ist eine der elementarsten Aufgaben einer gewählten Elternvertretung! Delegierte der Elternvertretung wurden von ihren Mitgliedern gewählt um ihre Interessen u.a. gegenüber den Behörden zu vertreten. Diese Mitbestimmung ist ein mühsam erarbeitetes Recht.
Wenn eine Unterrichtsministerin an den Schulpartnern vorbei agiert, stellt sie diese öffentlich in Frage. Das kann von uns als Bundesvertretung nicht akzeptiert werden.
Wer behauptet, dass in den Kollegien der Landesschulräte die Schulpartner stimmberechtigt eingebunden sind, kennt die Realität nicht. Es gibt kaum Kollegien, in denen die gewählten und somit legitimierten Elternvertreter Sitz und Stimme haben, da diese rein politisch besetzt sind! Nur weil manche der Vertreter Mütter oder Väter sind, sind sie noch lange nicht Elternvertreter! Hier herrscht offensichtlich Informationsbedarf.
Wir erwarten uns von Frau BM Schmied einer Erklärung, was sie in ihrer Presseaussendung unter „intensiveren und effektiveren Einbindung der Schulpartner“ versteht. Wir verstehen unter der lautstarken Ankündigung „Stärkung der Schulpartnerschaft“ andere Zeichen als das Durchpeitschen eines Modellversuches.
Im Namen der Vorstandes
Margit Johannik, Bundesgeschäftsführerin
Das individuelle Recht der Eltern auf eigenständige Erziehung ihrer Kinder ist in der österreichischen Verfassung verankert.
Weiters gibt das Schulunterrichtsgesetz die rechtliche Möglichkeit Elternvereine zu gründen. Direktoren und Direktorinnen sind sogar verpflichtet die Gründung zu fördern. Dazu werden am Schulstandort von den Eltern, deren Kinder diese Schule besuchen, Vertreter gewählt die zur Aufgabe haben:
Es gibt in Österreich also eine Vielzahl legitimierter Elternvertreter, die auf Landesebene und auf Bundesebene organisatorisch zusammengefasst sind.
Leider werden diese legitimierten Vertreter von den Ministerien und Institutionen kaum eingebunden. So ist der Elternbeirat im BMUKK, der seinerzeit ins Leben gerufen wurde um die jeweiligen MinisterInnen in schulrelevanten Fragen zu beraten, zu einer Alibiveranstaltung verkommen. Die MinisterInnen glänzen dort eher mit Abwesenheit. (hat sich auch unter BM Schmied nicht geändert)
Alle anderen Ministerien kommen gänzlich ohne die legitimierten Elternvertreter aus. Dies entspricht aber nicht der gesetzlichen Vorgabe, dass Eltern das Recht haben in allen sie betreffenden Themen eingebunden zu werden. Elternvertreter haben das Recht auf Information, Mitsprache und Mitbestimmung!
Es darf hinterfragt werden wieso das auf ministerieller Ebene missachtet wird.
Probleme wie Komatrinken werden damit wahrscheinlich nicht gänzlich verhindert. Standfeste Trinker haben auch in der Politik ihre Vertreter. Aber gesellschaftliche Probleme können unter Einbindung der Eltern viel besser thematisiert werden. Dank der Verbandsstruktur der Elternvertretung kann eine Bewusstseinsbildung geschaffen werden.
Als Elternvertreterin erlaube ich mir die Frage: wieso sind Alkoholika so viel billiger als alkoholfreie Getränke? Wieso müssen wir die Auswahl auf Speisekarten zwischen Soda-Zitron oder Mineralwasser als so genanntes Jugendgetränk so lobenswert finden? Ist der Vorschlag das Donauinselfest, das Stadtfest, den Silvesterpfad, Feuerwehrfeste.... ohne Alkohol zu veranstalten wirklich nicht durchführbar? Müssen Sportveranstaltungen immer in ein Biergelage ausarten? Liegt es daran, dass die Getränkeindustrie eine zu starke Lobby hat?
Unbestritten: es gibt Eltern die ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen. Fragwürdiger sind für mich aber jene Erwachsene, die das Komatrinken durch Billig-Angebote erst ermöglichen. Jugendliche, die mit einem naturgemäß begrenzten Budget auskommen müssen, lernen sehr schnell, wie man um möglichst wenig Geld möglichst viel bekommt. Zuschütten mit einem Minimum an finanziellen Aufwand scheint legitim, weil es auch so propagiert wird.
Es stimmt: populistisches Gerede ist kein Mittel gegen Komatrinken. Der Ruf nach Erziehungsverantwortung auch nicht. Auch Kinder aus behütetem Haus tappen in die Billig-Zuschütt-Angebotsfalle. Es hilft nicht jemanden den "Schwarzer Peter" zuzuspielen. Zu glauben, dass Eltern die Wahrheit nicht vertragen und vielleicht als Wähler vergrämt werden, ist ebenso populistisch.
Gerade weil Eltern die Wahrheit vertragen engagieren sie sich ehrenamtlich im Elternverein und stellen sich zur Verfügung um in jenen Gremien mitzuarbeiten, die sich mit Erziehungsfragen auseinandersetzen. Sie setzen sich auch für jene Jugendlichen ein, deren Eltern sich aus der Erziehungsverantwortung gestohlen haben. Vielleicht werden Eltern deshalb nicht eingebunden, weil sie dort unangenehme Fragen stellen, und auf kurzfristige Umsetzung von Beschlüssen bestehen.
Rückfragen an:
Margit Johannik, Bundesgeschäftsführerin
Bundesverband der Elternvereinigungen an den mittleren und höheren Schulen in Österreich
1080 Wien, Strozzigasse 2 / ZI 422, ZVR. 437551089, Tel. 01-53120-3110, Fax. 01-53120-81-3110, Mobil: 0669-10131388, Email: office@bundeselternverband.at, www.bundeselternverband.at
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben die laufende Diskussion zur Gesamtschule eine Weile verfolgt, und abgewartet, ob und in welcher Form die Eltern als Schulpartner in die Diskussion eingebunden werden.
Nachstehend senden wir Ihnen unseren Beitrag zur Diskussion.
STELLUNGNAHME ZU DER AKTUELLEN DISKUSSION GESAMTSCHULE
Der BEV steht einem Modellversuch Gesamtschule (dies gilt nicht für Wien, weil er dort flächendeckend eingeführt werden soll) grundsätzlich offen gegenüber, damit sich dieses System endlich beweisen kann und muss. Schwächen und Stärken des Systems sind aufzuzeigen, derzeit redet man nur über die Stärken.
Aus Elternsicht sind wir nicht gegen Modellversuche, sofern sie keinen Zwang ausüben.
Hinsichtlich des Modellversuches bestehen die Befürchtungen jedoch darin, dass man damit unter enormem finanziellen Einsatz einen Prototypen erzeugt, der zum Erfolg gezwungen wird, der aber schon deshalb mit dem derzeitigen Schulsystem der Differenzierung nicht vergleichbar ist, weil er im Verhältnis dazu unter einem ganz anderen Ressourceneinsatz läuft. (Anmerkung dazu: Viele langjährige Forderungen von uns sind immer wieder am Finanziellen gescheitert, bei diesem Modell spielt Geld offensichtlich keine Rolle.)
Unser Vorschlag diesbezüglich ist ein schrittweises Vorgehen. Sofern sich der Modellversuch bewährt, soll er als einer von mehreren Schultypen angeboten werden, z.B.: „Schulzweig Gesamtschule BORG Klagenfurt“. Er sollte dann als Zusatzangebot in der Bildungslandschaft stehen und die Erziehungsberechtigten sollen die Wahlmöglichkeit haben, in welchen Schultyp sie ihre Kinder schicken.
Grundsätzlich wehren wir uns gegen die Art der Einführung des Modellversuches, da es keine Einbindung der Schulpartner gab. Wenn man ein derartig tragendes Projekt, auch wenn es nur ein Modellversuch ist, ohne Einbindung der Schulpartner beschließt, so ist dies eine Missachtung der Schulpartnerschaft. Bildungspartnerschaft sieht aus unserer Sicht anders aus. Wer etwas Gemeinsames auf die Beine stellen will, muss alle Betroffenen einbinden und nicht monatelang heimlich etwas ausverhandeln und dann erwarten, dass alle davon begeistert sind. Das Elternhaus gehört zu einem der Eckpfeiler der Bildungslandschaft, alles was für den Vormittag beschlossen wird, müssen wir am Nachmittag mittragen; alles, was am Vormittag versagt, haben wir am Nachmittag aufzuarbeiten.
Zur Frage: „Wie stehen der BEV zur Gesamtschule?“
Der BEV ist für eine permanente Verbesserung des Schulsystems, aber gegen das System von euphorischen Ankündigungen ohne Inhalt und Konzept.
Wenn schon das derzeitige Schulsystem der Differenzierung aufzeigt, dass der einzelne Lehrer überfordert ist, auf individuelle Bedürfnisse unserer Kinder einzugehen, wie soll das dann mit einer noch größeren Bandbreite zwischen lernschwachen und lernstarken Schülern funktionieren?
Bis jetzt konnte noch kein Befürworter der Gesamtschule erklären, wie ein ganz normaler Schulalltag aussehen wird. Welche Gegenstände unterrichtet der AHS-Lehrer, welche der Hauptschullehrer? Wie soll ohne ganztägiges Schulangebot in der Gesamtschule die innere Differenzierung stattfinden? Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass sich die Unterrichtsqualität der Lehrer mit einer erhöhten Aufgabenstellung verbessert.
Der erhöhte Ressourceneinsatz im Modellversuch führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und damit zu einem extremen Glaubwürdigkeitsproblem des derzeitigen Systems. Es scheint so, dass manche Politiker glauben, mit dieser euphorischen Ankündigung ihre Hausaufgaben im Bildungsbereich erledigt zu haben und für die nächsten 4 Jahre (Modellversuch) keinen Blick mehr für andere Schulprobleme haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Bildungsbereich eine Fülle von ungelösten Problemen haben, die schon längst einer Lösung bedürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen des Vorstandes,
Margit Johannik
Bundesgeschäftsführerin
Die Bildungsministerin verlässt enttäuscht vorzeitig den Verhandlungstisch. Die Schulpartner haben ihrer Erwartung nicht entsprochen. Statt sich dieser Situation zu stellen und die eigene Fehleinschätzung zu akzeptieren, bricht sie das Gespräch ab. Aber nicht ohne vorher die Verantwortung für die weitere Entwicklung den Eltern zu übertragen. Erst wenn die Hausaufgaben gemacht wurden, darf wieder angetreten werden.
Die Aufgabe, die es zu lösen gilt: Eltern sollen die Probleme der Unterstufe mit jener der Oberstufe bei der Beschließung der schulautonomen Tage freundlichst selber lösen. Gleichzeitig aber auch das Dienstrecht, das Besoldungsrecht und die Betreuungsproblematik in diesem Zusammenhang für alle Schulstufen und Schultypen berücksichtigen und unter einen Hut bringen. Und das zur Zufreidenheit aller Betroffenen.
Stellungnahme: http://elternmeinung.blogspot.com/
a) Wie weit ist die Schule der Wirtschaft verpflichtet?
b) Wie sehen Sie die Schule der Zukunft?
c) Entspricht das Unterrichtsmodell „Cool“ Ihren Vorstellungen?
ad a)
Ich sehe keine Verpflichtung der Schule gegenüber der Wirtschaft, ich sehe aber einen dringenden gesellschaftspolitischen Nachholbedarf für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.
Als Elternvertreter erwarte ich mir von der Schule vermehrte Anstrengungen dahingehend, dass sie unsere Jugend auf das spätere Berufsleben so vorbereitet, dass sie gelernt hat zu lernen, und dass sie in der Lage ist, sich in möglichst kurzer Zeit auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen zu können.
Von der Wirtschaft erwarte ich mir, dass sie nicht eine abnehmende sondern eine zunehmende Bereitschaft zeigt, in die praxisorientierte Spezialisierung unserer Jugend zu investieren. Derzeit neigt die Wirtschaft leider dazu, in ihrem Forderungsprogramm, verursacht durch ein Gewinn maximierendes Denken, die Spezialisierung für den angebotenen Arbeitsplatz nach dem Bestellerprinzip zur Gänze vom Schulsystem bzw. vom Elternhaus einzufordern. Diese Denkweise ist abzulehnen, weil sie dazu führt, dass der Schulabsolvent zu einer Ware wird, die in extremer Abhängigkeit zum angebotenen Arbeitsplatz steht und in Folge nicht mehr in der Lage sein wird, Alternativen wahrnehmen zu können.
Unser gemeinsames Anliegen muss daher die vermehrte Bereitschaft für eine koordinierte Zusammenarbeit unter dem Gesichtspunkt der angesprochenen Aufgabenteilung zwischen Schule und Wirtschaft sein. Fordern wir für unsere Kinder das Lernen, von dessen Sinnhaftigkeit sie sich im späteren Leben überzeugen können. Jede Initiative in diese Richtung ist aus meiner Sicht zu unterstützen.
ad b)
Die Schule der Zukunft muss eine innovative Motivationswerkstätte in Sachen Bildung sein. Der Weg dorthin ist mühsam und noch weit.
Die Qualitätsverbesserung muss dabei als permanente Aufgabenstellung verstanden werden. Wir brauchen im Bildungsbereich ein Schulsystem, das personell in der Lage ist, individuelle Lernschwächen bzw. besondere Begabungen früh zu erkennen und sodann die dafür notwendigen Fördermaßnahmen zu setzten.
Die Notwendigkeit der Förderung von besonderen Begabungen, die jeder unterschiedlich besitzt, muss thematisiert werden. Unser derzeitiges System neigt dazu, Förderungspotentiale nur in Schwächen zu investieren und läuft damit Gefahr, keine „Nobelpreisträger“ mehr hervorzubringen.
ad c)
Das Unterrichtsmodell „COOL“ ist für mich eine sinnvolle Bereicherung der Bildungslandschaft. Dieses Modell setzt aus meiner Sicht eine langjährige Grundforderung um, dass sich eine moderne Schule nicht nur mehr auf die reine Wissensvermittlung beschränken kann sondern vermehrt auch andere Komponenten in den Unterricht einfließen lassen muss. Diese Komponenten zeigen sich für mich insbesondere in den Bereichen der Integration, der Selbstständigkeit, der Teamfähigkeit, der Konfliktlösungsbereitschaft, der Motivation und der emotionalen Kompetenz.
Dr. Ulf Scheriau, Bundesvorsitzender
Im Zusammenhang mit der Einhebung von Kostenbeiträgen durch die Schule sind folgende gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten:
Beiträge zur Erhaltung der Infrastruktur der Schule bzw. Beiträge für die Anschaffung und Instandhaltung von Unterrichtsmitteln, so genannte Lehrmittel, dürfen durch die Schule bei den Erziehungsberechtigten bzw. dem Elternverein nicht eingehoben werden.
Die Erziehungsberechtigten sind lediglich verpflichtet, die für den Unterricht benötigten Lern- und Arbeitsmittel zu finanzieren. Das sind solche, die im Eigentum des Schülers bleiben.
Über die Höhe und die Verwendung der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge sind, sofern sie von der Schule eingehoben werden, genaue Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen einschließlich aller Belege sind prüffähig aufzubewahren (7jährige Aufbewahrungspflicht).
Da in der Praxis hinsichtlich des Ausmaßes und der Qualität der für den Unterricht benötigten Lern- und Arbeitsmittel äußerst unterschiedliche Auffassungen bestehen, und diese zu höchst unterschiedlichen Kostenbelastungen bei den jeweiligen Erziehungsberechtigten führen, wird seitens des BEVs im Interesse der Abfalchung solcher Mehrbelastungen folgende Vorgangsweise empfohlen:
Weiters wird in diesem Zusammenhang zum näheren Verständnis darauf hingewiesen, dass der Staat derzeit den entstehenden Mehraufwand im Betreuungs- und Erziehungsbereich des Kindes monatlich durch den Zuspruch an Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag fördert:
Diskussionsvorlage (Download pdf-Format, 26 KB)
Bezug nehmend auf den Erlass des BMF, GZ BMF-010203/0544-VI/7/2006 vom 27.11.2006
2. LStR-Wartungserlass 2006
Presseaussendung 2007-03-11
Droht Elternvereinen strafrechtliche Verfolgung?
Warum sollen ehrenamtlich aufgebaute Organisationen Gelder aufbringen, um die Infrastruktur der Bildungseinrichtungen am Leben zu erhalten?
Der aktuelle Erlass des BMF gibt Anlass zur Sorge, dass den Elternvereinen ab dem neuen Schuljahr strafrechtliche Folgen drohen, wenn sie weiterhin für Schilehrer/Innen, Sprachassisten/Innen oder Pausenaufsicht aufkommen. Da das Finanzministerium davon ausgeht, dass z.B. die entgeltliche Beaufsichtigung der Schüler/Innen in der Mittagspause, bzw. vor und nach dem Unterricht einem Dienstverhältnis unterliegt, fallen auch die entsprechenden Dienstgeberabgaben an.
Die bequeme Auslagerung der Personalkosten seitens der Schule auf den Elternverein kann ab sofort von diesem nicht mehr übernommen werden, da der Verein somit auch alle Verpflichtungen eines Dienstgebers übernimmt. Wir können den Vereinen daher nur raten, alle finanziellen Zuwendungen für die Bezahlung, die zur Abgeltung von Personalkosten verwendet werden, umgehend einzustellen.
Diese Regelung tritt ab dem Schuljahr 2007/2008 in Kraft und betrifft auch die so genannten freien Dienstverträge. Der BEV rät Elternvereinen daher nachdrücklich davon ab, solche schulischen Aktivitäten zu finanzieren, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Schule der Auftraggeber und somit Dienstgeber ist.
Margit Johannik, Bundesgeschäftsführerin
Presseaussendung (Download pdf-Format, 14 KB)
Der BEV unterstützt die Erhöhung der Beihilfen, da diese schon länger nicht mehr ausreichend angepasst wurden und bezieht Stellung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schülerbeihilfegesetz 1983 geändert wird..
Stellungnahme (Download pdf-Format, 21 KB)
Die immer wiederkehrende Diskussion über die Ferien begleitet Elternvertreter ihre ganze Funktionsperiode. Als uns vom Dachverband Pflichtschule der Vorschlag eines neuen Gesamtkonzeptes für die Neugestaltung der Ferienordnung präsentiert wurde, haben die Bundesländer mit lautem Seufzen reagiert.
Heute sind wir für diese Initiative dankbar: Dank der Umfrage sehen wir uns in unserer Forderung bestärkt: „Schluss mit der Feriendiskussion!“
Wir unterstützen aber die Forderung:
° Zwickeltage generell schulfrei erklären
° Osterdienstag, Pfingstdienstag und Landespatrontage müssen nicht schulfrei sein.
Pressekonferenz (Download pdf-Format, 31 KB)
Der Bundesverband der Elternvereinigungen an Mittleren und Höheren Schulen Österreichs (BEV) wertet es als äußerst positiv, dass sich die neue Regierung ganz deutlich zur Schulpartnerschaft bekennt. Dieses Thema als eigenen Punkt ins Regierungsprogramm aufzunehmen, sehen wir als klares Bekenntnis, Eltern als tragende Säule der Schulpartnerschaft zu bestätigen.
Stellungnahme (Download pdf-Dokument, 21 KB)
Regierungsprogramm "Bildung"
Dr. Ulf Scheriao - BEV-Vorsitzender: Grundsätzlich halte ich dazu fest, dass das Erziehungsrecht bzw. die Erziehungspflicht der eigenen Kinder primäre Aufgabenstellung der Eltern ist und nicht aus Bequemlichkeitsgründen oder Zeitmangel auf die Schule abgeschoben werden darf.
Bericht (Download pdf-Dokument, 184 KB)
Erstmalig wurde in Kooperation der Dachverbände eine von Elternvertretern gewünschte Broschüre herausgebracht: eine Österreichweit einheitliche Information für alle Elternvertreter. Das „Einstiegspaket für Elternvertreterinnen und Elternvertreter“ soll Ihnen Grundsätzliches und Tipps für das Elternvereinsleben bieten.
Einstiegspaket (Download pdf-Dokument, 21 KB)
Der starke Zulauf zu Berufsbildenden Schulen zeigt das große Interesse der Schüler, sich nicht nur „Schwerpunkte an der Schule“, sondern eine „Schule mit Schwerpunkt“ aussuchen zu können. Zu behaupten, dass Österreichische Schüler beim Eignungstest schlechter abgeschnitten haben weil sie Berufsbildende Schulen besucht haben ist kühn.
Geprüft werden will gelernt sein: Jugendliche müssen besser auf Testsituationen vorbereitet werden, da auch immer mehr Firmen Eignungstests zur Auswahl der Mitarbeiter anwenden.
Der Vorschlag von SPÖ-Bildungssprecher Niederwieser, das gegliederte System im Oberstufenbereich abzuschaffen, steht außerdem im krassen Widerspruch zu der Einführung einer Berufsfachschule ab dem Schuljahr 2007/08. Ein Vorschlag, den der Bundeselternverband übrigens schon im Jahr 2004 gemacht hat.
Rückfragehinweis: Dr. Ulf Scheriau, Bundesobmann, 0676-7878975
Margit Johannik, GF, 0699-10131388
Vorstellung und Ziele des 2006 neu gewählten Vorstandes des BEV Dr. Ulf Scheriau.
Brief (Download pdf-Dokument, 45 KB)
Die Diskussion, ob Lehrer die nötige Qualifikation haben, ist in jedem Fall berechtigt. Schließlich haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, die künftige Generation auszubilden. Mit Recht darf sich jeder Schüler (und deren Eltern) erwarten, mit der nötigen Kompetenz unterrichtet zu werden.
Ob 2 ½ Stunden in der Woche (lt. Lehrergewerkschaft) oder 2 schulautonome Tage im Jahr (lt. Pflichtschul-Elternvertreter): wie kann man die Qualität der Fortbildung in Minimumzeit messen?
Die Thematik ist viel komplexer und sollte daher auch nur in seinem ganzen Umfang diskutiert werden.
Die Ausarbeitung eines Standortbezogenen Förderkonzepts, das bis zum Schulbeginn 2006/2007 in allen Schulen erstellt werden muss, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Defizite am Schulstandort zu erkennen und entgegen zu wirken. Die regelmäßige Lehrerfortbildung ist e i n Beitrag.
Auch die Schüler werden an sich arbeiten müssen. Was nützt ein motivierter, gut ausgebildeter Lehrer, wenn er einer unwilligen Klasse gegenüber steht. Selbständiges Arbeiten kann nicht nur gelehrt werden, Schüler müssen es auch selber umsetzen.
Fordern und Überfordern gilt auch gegenüber der Lehrerschaft. Sie muss nicht alles können, aber im gewählten Unterrichtsfach kann Kompetenz erwartet werden. Viele erfüllen diese Anforderung. Manche sind fehl am Platz. Auch das darf man sagen. Und hier muss man handeln. Wie in jeder anderen Berufssparte auch.
Es werden sich jene Schulen durchsetzen wo Qualität nicht nur drauf steht sondern auch drin ist. Fortbildung bedeutet Kompetenz: ein wichtiges Kriterium für unsere Kinder.
Wien, 23. März 2006
Im Namen der Vorstandes
Margit Johannik
Rückfragen unter: 0699-1013 1388
Stellungnahme (pdf-Dokument, 32 KB)